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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma KSI – Kai Schwindling Inspektionen (nachfolgend KSI) und ihren Kunden (Unternehmer). Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form von KSI bestätigt werden.

(2) Soweit der Kunde ein Unternehmer im Sinne des §310 Abs. 1 BGB ist, gilt darüber hinaus wie folgt:

(a) Vorliegende AGB gelten zudem für Lieferungen und Leistungen im Rahmen künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(b) Die AGB gelten für Auskünfte, Beratungen sowie für Vertragsanbahnungen.

(c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Kunde im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder bei Erteilung des Auftrags auf Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug nimmt und selbst wenn KSI nicht ausdrücklich der Geltung solcher Bedingungen widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt.

(3) Die aktuelle Version der AGB ist auf der Website www.ksi-online.com einzusehen

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Angebote von KSI sind insbesondere hinsichtlich ihrer Preise, Fristen und Nebenleistungen unverbindlich und freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch einen schriftlich erteilten Auftrag sowie dessen Annahme in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch KSI zustande. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung. Nachträgliche mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen erlangen nur nach schriftlicher Bestätigung, durch KSI, Gültigkeit.

(3) Bei Vertragsänderung oder Widerruf werden die entstehenden Kosten nach Aufwand dem Auftraggeber zu Lasten gelegt. Die Widerspruchsfrist gilt eine Woche ab Datum des Poststempels.

(4) Jegliche Zusagen, einschließlich der von Mitarbeitern, die eine Einstandspflicht von KSI begründen und über vorliegende AGB hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch KSI. Die Gültigkeit von Garantien ist von KSI ausdrücklich und in schriftlicher Form zu bestätigen.

(5) KSI behält sich vor, die Annahme eines Kundenauftrages ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

(6) Jegliche, dem Kunden vorvertragliche überlassene Unterlagen verbleiben im Eigentum von KSI und sind urheberrechtlich bei KSI verankert. Im Falle eines Nichtzustandekommens des Vertrages sind vorbenannte Unterlagen sowie ggf. angefertigte Kopien vollumfänglich zurückzugeben oder zu vernichten. Eine weitere Nutzung bzw. Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

§ 3 Preise Vorbehaltlich, anderweitiger Vereinbarungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen die in den jeweils aktuellen Preislisten enthaltenen Preise.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sollten für Lieferungen und/oder Leistungen zusätzliche Steuern und/oder anderswertige öffentliche Abgaben anfallen, sind diese vom Kunden zu übernehmen.

(2) Wenn zwischen Vertragsabschluss und Ausführung der Firma KSI Lieferungen und Leistungen Änderungen in den Preisgrundlagen (z.B. Kraftstoffkostenerhöhung) eintreten, behält sich KSI eine angemessene Erhöhung seiner Preise vor.

(3) KSI ist berechtigt, Teilleistungen bzw. angemessene Abschläge in Rechnung zu stellen.

(4) Einwendungen gegen die Abrechnung sind KSI innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen und entsprechend zu begründen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die in Rechnung gestellten Vergütungen als gebilligt.

(5) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Kunden ist ausdrücklich dann zulässig, wenn der jeweilige Anspruch unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden steht zudem die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.

(6) Geleistete Zahlungen gelten erst ab dem Tag als solche, wenn KSI über den gesamten Betrag verlustfrei verfügen kann. Zahlungen per Scheck und Wechsel werden nicht akzeptiert.

(7) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 12% über dem allgemeinen Diskontsatz in Rechnung gestellt. KSI hält sich das Recht vor, bei Nichterfüllen der Zahlungsbedingungen oder bei Erhalt von Auskünften über eine fehlende Zahlungsgarantie des Kunden, eine Vorauskasse für die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen einzufordern.

§ 5 Lieferzeiten und Lieferfristen

(1) Bei den von KSI genannten Liefer- und Leistungsterminen handelt es sich um mit größter Sorgfalt erstellte Annäherungswerte. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung und setzen voraus, dass alle bauseitigen Vorleistungen fachgerecht und rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Liefer- und Leistungstermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(2) Behinderungen bei der Erfüllung der Leistungen gehen zu Lasten des Kunden. Aufschiebende Wirkung haben Gründe höherer Gewalt.

(3) Bei Lieferverzug, einschließlich einem teilweisen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der in den Ziffern 10 und 11 enthaltenen Regelungen zu. § 6 Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt ist KSI von der Leistungspflicht befreit. Zu Fällen höherer Gewalt zählen unter anderem behördliche Maßnahmen und andere Umstände, insofern sie nicht von KSI zu vertreten sind.

§ 7 Pflichten von KSI

(1) KSI gewährleistet die Erbringung der Lieferungen und Leistungen entsprechend der vertraglichen Bedingungen.

(2) Die Bereitstellung unentgeltlicher Dienstleistungen behält KSI sich vor. Ein Recht des Kunden auf Erfüllung vorbenannter Dienstleistungen besteht nicht.

(3) Für den Fall, dass KSI im Zuge der Lieferung von Kaufgegenständen der Erbringung von Werksleistungen schuldig bleibt, gelten hierfür ausschließlich die Bestimmungen der VOB/B mit der Maßgabe, dass eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren als vereinbart gilt.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Leistungserbringung zu sorgen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

(3) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist KSI berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

(4) Es obliegt der Verantwortlichkeit des Kunden, im Zuge der Auftragsbestätigung ausgehändigte Zeichnungen, Maße etc. auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Fehler und/oder erforderliche bzw. notwendige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei unterlassenem Hinweis von Seiten des Kunden kann eine Mängelhaftung durch KSI nicht geltend gemacht werden.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei Erhalt unverzüglich auf Mängel bezüglich ihrer Beschaffenheit und ihres Einsatzzweckes zu prüfen. Eine Unterlassung dieser Überprüfung führt zum Ausschluss der Mängelhaftung durch KSI.

(6) Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(7) Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

(8) Sollten Mängel bzw. Unstimmigkeiten erst nach der Montage festgestellt werden, gehen die Kosten der Demontage sowie deren mögliche Folgen zu Lasten des Kunden.

(9) Für Schäden, die durch mangelhaften Auf-/Zusammenbau und/oder zweckwidrige Nutzung der gelieferten Teile und/oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung entstehen, haftet vollumfänglich der Käufer.

§ 9 Eigentumsvorbehalt/Gefahrenübergang

(1) Bis zum Eingang jeglicher, aus dem Vertrag resultierenden Zahlungen behält sich KSI das Eigentum an den Kaufgegenständen vor. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Im Falle verkaufswidrigen Verhaltens von Seiten des Käufers ist KSI berechtigt, die Kaufgegenstände zurückzufordern oder weiterzuverkaufen.

(2) Der Käufer ist zur pfleglichen Behandlung, ordnungsgemäßen Wartung sowie ausreichenden Versicherung der Kaufgegenstände verpflichtet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, wobei er jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus Weiterveräußerung erwachsen, in Höhe des Einkaufspreises (inkl. MwSt.) an den Verkäufer abtritt.

(4) Unabhängig vom Eigentumsvorbehalt geht die Gefahr der betreffenden Kaufgegenstände zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.

(5) Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Kaufgegenstandes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Im Falle aufgetretener Waren- bzw. Leistungsmängel beschränken sich die Rechte des Kunden auf Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch und nach Wahl von KSI.

(3) Der Kunde hat einen Mangel der Lieferung und/oder der Leistung unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von KSI selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von KSI für diese Leistungen.  

(4) Nachbesserungen umfassen ausschließlich die Gewährleistung des von KSI zu liefernden Materials. Ggf. anfallender Arbeitsaufwand sowie Fahrtkosten (An- und Rückreise) sind im Gewährleistungsfall nicht enthalten und werden erforderlichenfalls in Rechnung gestellt.

(5) Erweisen sich Leistungen als nicht durchführbar oder sie misslingen, wird die Nacherfüllung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, hat der Kunde das Recht, den Preis entsprechend zu mindern oder, ohne weitere Ansprüche, insbesondere ohne Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Weitere Ansprüche des Kunden, vor allem auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, werden im Rahmen der Gewährleistung sowie gemäß Ziffer 10 ebenfalls ausgeschlossen.

(7) Die Gewährleistung für gelieferte Ware beträgt 12 Monate ab Lieferung.

(8) Sofern ein Mangel vom Kunden bzw. seinen Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen verursacht wurde oder die Ursache des Mangels anderweitig aus seinem Risiko und/oder Verantwortungsbereich herrührt, sind die von KSI veranlassten Maßnahmen gesondert zu vergüten.

(9) Mit der Durchführung der Nachbesserungen wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch erneuert.

(10) Die jeweilige Herstellergarantie tritt neben die Gewährleistungsverpflichtung von KSI und gilt entsprechend dem gültigen EU-Recht vollumfänglich.

§ 11 Haftung

(1) Für Personenschäden haftet KSI unter den gesetzlichen Voraussetzungen unbeschränkt. Desgleichen gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie jegliche weiteren gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) KSI haftet wegen des Nichteinhaltens übernommener Garantieverpflichtungen soweit diese ausdrücklich und in schriftlicher Form als solche vereinbart wurden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung durch KSI ausgeschlossen, insoweit der entsprechende Schaden nicht von KSI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist die Haftung, auch für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schadensumfang beschränkt.

(4) Für den Fall, dass KSI eine Kardinalspflicht bzw. eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schadensumfang. Für den Fall jedoch, dass Schäden versicherbar sind und typischerweise auch versichert werden, ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Des Weiteren übernimmt KSI keinerlei Haftung für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn.

(6) Vorstehendes gilt ebenso vollumfänglich für die Haftung von KSI für ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

(7) In Fällen, in denen KSI nur Lieferungen vornimmt und der Kunde die Montage und/oder Installation selbst übernimmt oder durch Dritte übernehmen lässt, haftet KSI nicht für den Montage und /oder Installationsfehler. Dies gilt insbesondere für elektronische Produkte.

§ 12 Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen außerordentlich zu kündigen. KSI ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde - seine gewöhnliche Geschäftstätigkeit aufgibt, - einen Insolvenzantrag stellt, das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Kunden angeordnet werden, - innerhalb eines Zeitraumes, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung der monatlich wiederkehrenden Vergütung in Höhe des Betrages, der die Summe der Vergütung für zwei Monate umfasst, in Verzug geraten ist.

(2) Im Falle einer von KSI veranlassten, außerordentlichen Kündigung ist KSI berechtigt, eine sofort fällige, pauschale Schadenersatzsumme in Höhe von 25% der Vergütung zu fordern. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sowie jegliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der jeweiligen Vertragspartei unterzeichnet werden. Ein Verzicht auf diese Schriftformabrede kann wiederum ausschließlich schriftlich vereinbart werden.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen und Unterlagen, die ihnen von der jeweils anderen überlassen werden, streng vertraulich zu behandeln. Hierbei besteht Einigkeit, dass Kenntnisse, die bereits offenkundig sind und/oder die unabhängig von der Erfüllung dieses Vertrages erlangt werden, nicht vertraulich behandelt werden. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keinerlei Informationen über das Know-how von KSI an Dritte weiterzugeben.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird Freyung vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder einer Zusatzvereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung soll gelten, was rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der Regelung am ehesten entspricht. Desgleichen gilt für Vertragslücken.

(5) KSI ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) KSI verpflichtet sich ausschließlich für die deutschen Originaltexte ihrer Verträge, Vereinbarungen und Dokumentationen. Übersetzungen sind unverbindlich, insoweit sie von den deutschen Originaltexten abweichen.

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